Stand Oktober 2023
Inhaltsübersicht über die AGB der medienagentur kraus e.K.
Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingugnen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmen und sonstigen gewerblich tätigen Kunden (im Folgenden auch beide als „Unternehmen“ bezeichnet). Privatpersonen können keine Leistungen von der medienagentur kraus e.k. beziehen.
1. Allgemeines
1.1 Diese AGB gelten grundsätzlich bei allen Rechtsgeschäften der medienagentur kraus e.K.. Somit gelten die AGB der medienagentur kraus e.K. vorrangig gegenüber Dritten für alle Rechtsgeschäfte der Unternehmung. Gleichermaßen für die verschiedenen Positionen der Unternehmung in unterschiedlichen Rechtsgeschäften (Verkäufer- oder Einkäuferposition).
1.2 Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf seine Geschäfts- bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Alle Vereinbarungen, die zwischen dem Verkäufer und dem Käufer Ausführung dieses Vertrags getroffen werden, sind schriftlich niederzulegen.
1.3 Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen oder fernschriftlichen Bestätigung des Verkäufers. Die Verkaufsangestellten des Verkäufers sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen. Soweit nicht anders angegeben, hält sich der Verkäufer an die in seinen Angeboten enthaltenen Preise 14 Tage ab deren Datum gebunden. Maßgebend sind ansonsten die in der Auftragsbestätigung des Verkäufers genannten Preise, zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Preise der medienagentur kraus e.K. verstehen sich ab Werk. Sie schließen die Versandverpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht mit ein. Alle Angebote sind freibleibend.
1.4 Der Auftraggeber stellt der medienagentur kraus e.K. alle für die Herstellung erforderlichen Unterlagen (z.B. Druckdaten, etc.) kostenlos, entsprechend den vorgegebenen Spezifikationen und zwar ausschließlich als legale – i.B.a. Inhalt und Rechte – Duplikate zur Verfügung. Bei Verlust oder Beschädigung dieser Unterlagen haftet die medienagentur kraus e.K. maximal in Höhe der Materialkosten. Die medienagentur kraus e.K. überprüft die vom Kunden/Käufer angelieferten Produktionsunterlagen nicht. Zu dieser Überprüfung ist der Käufer verpflichtet. Alle zur Ausführung eines Auftrages hergestellten Gegenstände (z.B. Glasmaster, Stamper, Präsentationen, Werkzeugform etc.) verbleiben im Eigentum der medienagentur kraus e.K., auch wenn der Kunde die Kosten für deren Herstellung trägt.
1.5 Die von der medienagentur kraus e.K. zur Produktherstellung eingesetzten Betriebsgegenstände (z.B. Filme, Proofs, Drucksachen etc.) und Produktionsgegenstände (Druckplatten/-siebe, Matrizen, Replikas, Glasmaster etc.) bleiben, auch wenn sie gesondert berechnet werden, Eigentum der medienagentur kraus e.K. und werden nicht ausgehändigt. Berechnet wird dennoch nur die Leistung zur Herstellung des Produktionsgegenstandes, der Gegenstand selbst verbleibt im Eigentum der medienagentur kraus e.K..
1.6 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers, bedingt durch neu eingereichte Produktionsunterlagen, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichungen von der Vorlage verlangt werden.
1.7 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Muster und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst werden, werden berechnet, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird. Diese Gegenstände bleiben ebenso Eigentum der medienagentur kraus e.K.
2. Lieferbedingungen
2.1 USB-Stick-Bestellungen werden stückgenau produziert und geliefert. Im Falle einer Abweichung werden Rechnungen entsprechend angepasst.
2.2 Zugesagte Lieferzeiten werden nach Möglichkeit eingehalten. Für eventuelle Folgeschäden, die dem Kunden durch einen Lieferverzug entstehen, haftet die medienagentur kraus e.K. nicht. Ein zugesicherter Liefertermin ist nicht als Vereinbarung von Fixgeschäften/-terminen anzusehen. Alle von uns genannten Liefertermine verstehen sich als voraussichtlich abgehende Liefertermine und sind somit juristisch unverbindlich.
2.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung nicht nur vorübergehend wesentlich erschweren oder unmöglich machen – hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Maschinenausfall usw., auch wenn sie bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eintreten -, hat der Verkäufer auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung, zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.4 In solchen Fällen tritt weder für die medienagentur kraus e.K. Lieferverzug noch für den Käufer Annahmeverzug ein. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der vorhergehenden Bestimmungen steht der medienagentur kraus e.K.das Recht zu, -schadensfreiganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
2.5 Kommt der Käufer in Annahmeverzug, so ist der Verkäufer berechtigt, Ersatz des ihm entstehenden Schadens zu verlangen; mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr der zufälligen Verschlechterung oder des zufälligen Untergangs auf den Käufer über.
2.6 Schadensersatzansprüche des Käufers oder Ansprüche aus Deckungskäufen oder dergleichen wegen eines solchen Rücktritts sind ausgeschlossen. Gerät die medienagentur kraus e.K. mit der Leistung in Verzug, so hat der Käufer -schriftlich- eine angemessene Nachfrist zu setzen, bevor er Rechte aus Lieferverzögerungen herleiten kann.
2.7 Der Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auf Gefahr des Käufers. Wünscht der Käufer Eil- oder Expressversand oder Versicherung der Ware, so gehen etwaige Mehrkosten zu Lasten des Käufers. Die Gefahr eines Verlustes oder einer Beschädigung der Waren auf dem Transport, ebenso Einwirkungen gleich welcher Art von höherer Gewalt, Transportsperren, und dergleichen gehen zu Lasten des Käufers. Die Versandart, der Transportweg, sowie das geeignete Verpackungsmaterial wird ausschließlich von der medienagentur kraus e.K. bestimmt. Eine Haftung für die medienagentur kraus e.K.ist grundsätzlich ausgeschlossen.
2.8 Gefahrenübergang: Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder zwecks Versendung das Lager des Verkäufers verlassen hat. Wird der Versand auf Wunsch des Käufers verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
2.9 Transport- und sonstige Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden nicht zurückgenommen; Der Käufer ist verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
3. Zahlungsbedingungen
3.1 Grundsätzlich wird eine positive Bonität beim Kunden vorausgesetzt. Tritt jedoch nach Vertragsabschluss in den Vermögensverhältnissen des Käufers eine wesentliche Verschlechterung respektive Veränderung ein, durch die die vollständige Bezahlung des Kaufpreises gefährdet wird, so kann der Verkäufer Vorausleistung des Kaufpreises verlangen.
3.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen des Verkäufers sofort nach Erhalt zur Zahlung fällig. Bei Neukunden und Kunden aus dem Ausland (EU) verlangen wir grundsätzlich Vorkasse (ohne Abzug). Sofern nicht ausdrücklich eine anders lautende Vereinbarung getroffen wurde, ist der Abzug von Skonto nicht erlaubt. Abweichende Zahlungsmodalitäten bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. Der Verkäufer ist berechtigt, trotz anderslautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen, und wird den Käufer über die Art der erfolgten Verrechnung informieren. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, so ist der Verkäufer berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Ein Skontoabzug nach Zahlungsfristablauf wird von uns nicht akzeptiert. Die zuviel in Abzug gebrachten Beträge werden zurückgefordert.
3.3 Wechsel und Schecks werden nicht angenommen. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.
3.4 Bei Bereitstellung außergewöhnlich großer Mengen, besonderer Materialien oder Vorleistungen kann hierfür eine Vorauszahlung oder eine Bankbürgschaft verlangt werden.
3.5 Wird Lieferung auf offene Rechnung (Ziel) gewünscht, ist es erforderlich, der medienagentur kraus e.K. Gelegenheit zur Kreditprüfung zu geben. Voraussetzung für eine Lieferung auf Rechnung ist eine vollständige und positive Hermesdeckung in Höhe des Bruttowarenwertes. Wenn der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt oder Umstände bekannt werden, die geeignet sind, die Kreditwürdigkeit in Frage zu stellen, so werden alle Forderungen sofort fällig. Bereits bestätigte Zahlungsziele werden dann hinfällig. In der Folge kann die medienagentur kraus e.K.eine Auslieferungssperre für bereits bestehende Aufträge aussprechen.
3.6 Gerät der Käufer in Verzug, so ist der Verkäufer berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Zudem können Mahngebühren und Spesen anfallen. Der Nachweis eines höheren Schadens ist zulässig. Im übrigen weisen wir darauf hin, dass für Verbraucher gemäß §286 Abs.3 BGB ein automatischer Schuldnerverzug spätestens 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechung gilt. Im Falle des Zahlungsverzuges auch nur einer Rechnung steht der medienagentur kraus e.K. das Recht zu, die sofortige Zahlung aller offenen – auch der noch nicht fälligen – Rechnungen zu verlangen.
3.7 Aufrechnung sowie Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten gegenüber dem Zahlungsanspruch sind ausgeschlossen. Es sei denn, dass die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unstreitig sind.
3.8 Der Käufer ist verpflichtet der medienagentur kraus e.K. etwaige Änderungen bzgl. seiner Firmierung, Firmensitzes, Inhaberverhältnisse, Bonität, etc. umgehend mitzuteilen. Etwaige Kosten zur Aktualisierung der oben aufgeführten Punkte trägt der Käufer. Wenn dem Verkäufer Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, so ist der Verkäufer berechtigt, die gesamte Restschuld umgehend fällig zu stellen. Der Kunde ist verpflichtet, alle Änderungen bzgl. seiner Bonität umgehend der medienagentur kraus e.K. anzuzeigen.
3.9 Der Abzug von Skonti bedarf einer ausdrücklichen Vereinbarung.
3.10 Wir behalten uns das Recht vor, unsere Preise angemessen zu ändern, wenn nach Abschluss des Vetrages Kostensenkungen oder -erhöhungen, insbesondere Materialpreisänderungen eintreten. Diese werden wir dem Besteller auf Verlangen nachweisen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung -aller aus den Verkäufen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Käufer entstehenden Forderungen- Eigentum der medienagentur kraus e.K.. Kommt der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nach, so ist er zur vorbehaltslosen Herausgabe der kompletten und unversehrten Ware verpflichtet. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung des jeweiligen Forderungssaldos.
4.2 Der Käufer ist berechtigt, die angelieferte Ware im normalen Geschäftsgang zu verarbeiten und in unverarbeitetem oder verarbeitetem Zustand zu veräußern. Der Käufer verwahrt das (Mit-)Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet. Dem Käufer ist die Verpfändung oder Sicherheitsübereignung von Waren, die im Vorbehaltseigentum des Verkäufers stehen, nicht gestattet. Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware nimmt der Käufer für die medienagentur kraus e.K. vor, ohne, dass für letzteren daraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verarbeitung oder Verbindung der Vorbehaltsware mit anderen, nicht der medienagentur kraus e.K. gehörenden Waren, steht dem Verkäufer der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der übrigen verarbeiteten Ware zum Zeitpunkt der Verarbeitung oder Verbindung zu.
4.3 Erwirbt der Käufer in Folge von Be- oder Verarbeitung das Alleineigentum an der neuen Sache, so sind sich die Vertragspartner darüber einig, dass der Käufer zugleich dem Verkäufer im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten bzw. verbundenen Vorbehaltsware Miteigentum an der neuen Sache einräumt und diese unentgeltlich für den Verkäufer verwahrt. Veräußert der Käufer unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware des Verkäufers unverändert, be- oder verarbeitet, so tritt er hiermit schon jetzt bis zur Tilgung aller gegen ihn bestehenden Forderungen des Verkäufers die ihm aus solchen Verkäufen entstehenden Forderungen gegen seine Abnehmer mit allen Nebenrechten an den Verkäufer ab. Die medienagentur kraus e.K. nimmt die Abtretung hiermit an. Auf Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, die medienagentur kraus e.K. die zur Geltendmachung ihrer Rechte erforderlichen Unterlagen auszuhändigen. Der Käufer wird ermächtigt, solche Forderungen einzuziehen, verpflichtet sich aber die eingezogenen Beträge sofort an die medienagentur kraus e.K. abzuführen. Die medienagentur kraus e.K. verpflichtet sich, die nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherungen auf Verlangen des Käufers nach seiner Wahl insoweit freizugeben, als ihr Wert 20% der zu sichernden Forderungen übersteigt.
4.4 Der Käufer hat die medienagentur kraus e.K. über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter, über die Vorbehaltsware oder über die im Voraus abgetretenen Forderungen unverzüglich, schriftlich zu unterrichten. Der Käufer ist verpflichtet alle notwendigen Unterlagen für eine Intervention sofort herauszugeben. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers – insbesondere Zahlungsverzug – ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Vorbehaltsware herauszuverlangen.
4.5 Der Besteller ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muss der Besteller diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.
4.6 Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
4.7 Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Fakturaendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
4.8 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
5. Anzeige- bzw. Rügepflicht bei Sachmängeln
5.1 Die Produkte werden frei von Fabrikations- und Materialmängeln geliefert; die Frist für die Geltendmachung der Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Produkte.
5.2 Mängel (insbesondere Transportschäden) sind der medienagentur kraus e.K. nach Eingang der Ware beim Kunden oder der von ihm bestimmten Ablieferungsstelle unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb von einer Woche, schriftlich unter Beifügung eines Ausfallmusters der reklamierten Ware, anzuzeigen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind dem Verkäufer unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Ware, die be- oder verarbeitet worden ist, kann nicht mehr beanstandet werden. Werden Änderungen an den Produkten vorgenommen, so entfallen Ansprüche wegen Mängel der Produkte, wenn der Käufer eine entsprechende substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt. Nach Ablauf dieser Frist gilt die Ware als genehmigt.
5.3 Bei berechtigten Beanstandungen wird die medienagentur kraus e.K. die Ware zurücknehmen, sie umtauschen oder dem Kunden einen Preisnachlass einräumen. Es muss vorab mit der medienagentur kraus e.K. die Abholung der Ware und die Art der Beförderung besprochen werden. Die Haftung von der medienagentur kraus e.K. für Schäden aus der Lieferung mangelhafter Ware oder für Falschlieferung ist der Höhe nach auf den Kaufpreis des verbrauchten Teils der beanstandeten Lieferung beschränkt. Weitergehende Ansprüche irgendwelcher Art sind ausgeschlossen.
5.4 Lässt der Kunde die Ware bei der medienagentur kraus e.K. auf Lager nehmen, so laufen die vorstehenden Fristen von dem Empfang der Rechnung an, die von der medienagentur kraus e.K. über die Ware erteilt wurde. Die medienagentur kraus e.K. ist verpflichtet, dem Kunden die Möglichkeit zur Untersuchung der auf Lager genommenen Ware zu geben.
5.5 Farbabweichungen beim Labeldruck von digitalen Datenträgern (CD/DVD, USB-Sticks, etc.) sowie den Drucksachen im Vergleich zur Vorgabe (Proof), berechtigen den Kunden nicht zur Ablehnung der Annahme. Die Farbabweichung stellt keine Wertminderung dar. Farbverbindlich sind lediglich Proofs nach dem Standard ISO-coated, welche für jedes einzelne Produkt angeliefert werden müssen. Da es sich bei Drucksachen um organisches Material handelt (z.B. Papier, Karton usw.) kann es hierbei zu Abweichungen bei den Maßen und dem Druck, im Vergleich zu den Spezifikationen kommen. Um Unstimmigkeiten bzgl. der einzelnen Filmdateien zu vermeiden, setzen wir hochauflösende, geschlossene pdf – Dateien voraus. Freigabe-PDFs von der medienagentur kraus e.K. dienen ausschließlich zur Layoutkontrolle und sind nicht farbverbindlich.
5.6 Bei fristgerechter und berechtigter Beanstandung hat die medienagentur kraus e.K. nach Ihrer Wahl das Recht zur Ersatzlieferung mit erneuter Lieferfrist, zur Rücknahme der Ware gegen Gutschrift oder zur Nachbesserung. Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Wandlung, Minderung oder Schadensersatz sind ausgeschlossen. Die Verjährung tritt innerhalb eines Monats nach Ablehnung der Mängelrüge durch die medienagentur kraus e.K. ein.
5.7 Bei allen Sonderposten ist ein Rückgaberecht ausgeschlossen, bei Ware zweiter Wahl beschränkt sich dieses darauf, dass Ausschussware geliefert sei. Rücksendungen nachweislich von der medienagentur kraus e.K. gelieferter Ware dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung erfolgen.
5.8 Für Mängel der Kaufsache, die auf vom Besteller zur Verfügung gestellten elektronischen Daten beruhen oder durch solche Daten verursacht werden sowie für hieraus entstehende Schäden sind wir nicht haftbar.
6. Gewährleistung
6.1 Schadensersatzansprüche sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt.
Wir handeln die Ware durch; deswegen sind wir nicht verpflichtet, unsererseits die Ware einer eingehenden Mängel- oder Vollständigkeitsprüfung zu unterziehen. Unsere Rüge gilt deswegen noch als rechtzeitig, wenn unser Abnehmer uns gegenüber unverzüglich gerügt hat und von uns diese Rüge unverzüglich an unseren Lieferanten weitergegeben worden ist. Jegliche Rügen haben unverzüglich und schriftlich zu erfolgen. Wird die Lieferung beanstandet, so darf kein Stück der beanstandeten Ware verbraucht werden. Geschieht dies doch, so ist die Beanstandung gegenstandslos.
Von Umtausch, Austausch oder Rückgabe sind jedenfalls ausgeschlossen: Waren die äußerlich verändert wurden (z.B. durch Anbringung von Werbeschriften, Aufkleber oder Logos). Falls der Empfänger der Ware beabsichtigt die Ware äußerlich zu verändern, muss die Ware bevor die Veränderung stattfindet, durch den Käufer, auf Funktionstüchtigkeit überprüft werden. Bezüglich des Aussehens und der Beschaffenheit der Ware, besteht für den Käufer die Möglichkeit sich vor dem Kauf bzw. Bestellung Musterexemplare, zur Ansicht und Begutachtung, zukommen zu lassen.
Sollten der Käufer bei Erhalt der Sendung feststellen, dass die Ware beschädigt ist, so muss er dies sofort bei der Post/dem Frachtdienst reklamieren und den Tatbestand (z. B. was ist feststellbar: Art der Beschädigung und wo und wann) aufnehmen lassen. Bitte beachten Sie, dass wir selbst maximal 7 Tage Zeit haben, unsere Ansprüche gegenüber dem Transporteur geltend zu machen. Daher ist auch uns unverzüglich von dem Schaden Mitteilung zu machen und das Protokoll des Tatbestandes zu übersenden. Die Tatbestandsaufnahme muss auch dann veranlasst werden, wenn die Verpackung unbeschädigt ist und der Schaden an der Ware erst später beim Auspacken festgestellt wird. Auf keinen Fall sollten Sie die Ware vor der Schadensfeststellung zurücksenden. Der von uns beauftragte Zusteller wird die Ware zur Schadensfeststellung am Zustellort abholen, um diese prüfen zu können. Bei Eingang der Unterlagen und Rückgabe der beschädigten Ware erhält der Käufer im berechtigten Fall sofort eine Ersatzlieferung. Wenn Sie die Schadensfeststellung schuldhaft vereiteln (z.B. durch vorzeitige Rücksendung oder das Vernichten von Beweismitteln, wie z.B. der beschädigten Verpackung), behalten wir uns Schadensersatzansprüche vor.
6.2 Bei Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten haftet der Verkäufer für jede Fahrlässigkeit, jedoch nur bis zur Höhe des vorhersehbaren Schadens. Ansprüche auf entgangenen Gewinn, ersparte Aufwendungen, aus Schadensersatzansprüchen Dritter sowie auf sonstige mittelbare und Folgeschäden können nicht verlangt werden.
6.3 Etwaige Empfehlungen von der medienagentur kraus e.K. hinsichtlich der Einsatzfähigkeit der gelieferten Waren sind unverbindlich. Sie sind zwar das Ergebnis gewissenhafter Prüfungen, können jedoch bei der Vielseitigkeit der Anwendungen und der Arbeitsweise nur als Richtwerte gelten. Eine Gewähr für den Einzelfall kann daher nicht übernommen werden. Der Käufer ist verpflichtet, in jedem Fall vor Beginn der Weiterverarbeitung die Ware zu prüfen. Der Käufer hat sich davon zu überzeugen, dass die Ware für den vorbestimmten Verwendungszweck geeignet ist. Der Käufer und die medienagentur kraus e.K. sind sich darüber einig, dass es nach Stand der Technik nicht möglich ist, Softwarefehler und Viren unter allen Anwendungsgebieten völlig auszuschließen. Die medienagentur kraus e.K. ist nicht für den korrekten Einsatz der Ware durch den Kunden, für die Datensicherung und dafür, dass die Software auf dem vorgesehenen Computersystem lauffähig ist, verantwortlich. Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für Angestellte, Arbeitnehmer, Vertreter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
6.4 Anstelle des Rechts des Käufers auf Wandlung oder Minderung wird ein Recht auf Nachbesserung vereinbart. Soweit sich der gelieferte Gegenstand außerhalb des Sitzes des Verkäufers befindet, werden Transportkosten, Wegkosten und Porto nicht getragen. Es bleibt der medienagentur kraus e.K. aber vorbehalten, statt Nachbesserungen, Ersatzlieferung zu leisten.
6.5 Keinerlei Gewährleistung wird für Fehler übernommen, die durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, unrichtigen Gebrauch, fehlerhaften Anschluss oder Fremdeinwirkung entstanden sind.
6.6 Kundenmaster die zur Vervielfältigung notwendig sind, werden auf äußere Schäden (Kratzer) kontrolliert. medienagentur kraus e.K. überprüft nicht die Inhalte auf Funktionaliät. Dafür ist der Kunde/Auftraggeber verantwortlich.
6.7 Bei kreativen Dienstleistungen (z.B. Labelgestaltung, Verpackungsdesign, Direktmailings usw.) seitens der medienagentur kraus e.K. gegenüber dem Auftraggeber/Kunden, dienen Freigabe-PDFs ausschließlich der Datenendkontrolle (Richtigkeit von Stand, Bildern, Schriften etc.) und nicht der Farbverbindlichkeit. Nachträgliche Änderungen inhaltlicher Natur müssen nach Zeitaufwand verrechnet werden. Für nicht beanstandete Fehler übernimmt die medienagentur kraus e.K. keine Haftung.
Keine Gewähr übernehmen wir für Mängel und Schäden, die aus ungeeigneter und unsachgemäßer Verwendung, Nichtbeachtung von Anwendungshinweisen oder fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstanden sind. Dies gilt insbesondere für unsachgemäße Lagerung, den Betrieb der Gegenstände mit falscher Stromart oder Spannung, sowie den Anschluss an ungeeignete Stromquellen. Das gleiche gilt für Mängel und Schäden, die aufgrund von Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingten Überspannungen, Feuchtigkeit aller Art, falsche oder fehlende Programmsoftware und / oder Verarbeitungsdaten zurückzuführen sind, es sei denn, der Käufer weist nach, dass diese Umstände nicht ursächlich für den gerügten Mangel sind.
Jegliche Gewährleistung erlischt, wenn der Käufer Eingriffe und / oder Reparaturen an Geräten ohne ausdrückliche Absprache mit uns oder durch Personen vornehmen lässt, die nicht durch uns autorisiert wurden.
Bei allen von uns gelieferten neu hergestellten Produkten verjähren etwaige Gewährleistungsansprüche innerhalb eines Jahres nach Gefahrübergang.
Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. Gleiches gilt für Ansprüche aus Reparaturverpflichtungen.
Die medienagentur kraus e.k., übernimmt nicht die Verantwortung und Kosten für Schäden oder Verlust von persönlichen aufgespielten Daten auf den Datenträgern (USB-Stick, Festplatte, usw.), die durch die Beschaffenheit des gelieferten Datenträgers verursacht werden und die durch eine einfache fachmännische Warenschau nicht erkennen werden können.
Bei der Bedruckung kann, technisch bedingt, eine Mindermenge entstehen. Die Mindermenge wird, wahlweise, entweder gutgeschrieben oder unbedruckt ausgeliefert.
6.8 NFC/RFID-Blockerkarten
Bei falscher Anwendung übernehmen wir keine Haftung für jegliche Schäden oder Verlust von persönlichen Daten bei Abbuchungskarten aller Art.
Für einen 100%-igen Schutz der NFC/RFID-Blockerkarten übernehmen wir keine Garantie und stehen ausserhalb der Verantwortung.
7. Copyrighterklärung / Freistellungserklärung / Rechte Dritter
7.1 Die Prüfung, ob der von uns herzustellende Datenträger gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt oder gegen Vorschriften des Wettbewerbsrechts verstößt, ist Pflicht des Auftraggebers! Er hat sämtliche hiermit verbundenen Kosten selbst zu tragen. medienagentur kraus e.K. ist zur selbstständigen Prüfung dieser Fragen auf Kosten des Auftraggebers berechtigt, wenn die von ihm an die medienagentur kraus e.K. weitergereichten Informationen lückenhaft sind oder Zweifel bestehen lassen und der Auftraggeber auch auf das Anfordern die Lückenhaftigkeit oder Zweifel nicht beseitigt.
7.2 Der Auftraggeber übernimmt eine vom Verschulden unabhängige Garantie dafür, dass die Datenträger mit gewerblichen Schutzrechten und dem Wettbewerbsrecht in Einklang stehen. Er hat Nachweise über seine Berechtigung zur Herstellung und Verbreitung der Datenträger unaufgefordert und fristgerecht vorzulegen, soweit dies der Natur der Sache nach möglich ist.
7.3 Der Kunde beauftrag die „medienagentur kraus e.K.“, digitale Datenträger für ihn fertigen zu lassen.
Der Kunde gewährleistet und steht gegenüber der „medienagentur kraus“ dafür ein, dass er im vollen Umfange berechtigt ist, diesen Herstellungsauftrag zu erteilen und insbesondere, das er über alle für die Vervielfältigung notwendigen gewerblichen Schutzrechte, Urheber- und Leistungsschutzrechte* und den entsprechenden Nutzungsrechten der z. B. Logos, Software, Bilder, Daten, Video, Film, Musik etc. daran verfügt und das durch die Vergabe des Herstellungsauftrages bzw. die Vervielfältigung keine Rechte Dritter verletzt werden.
Die „medienagentur kraus e.K.“ ist berechtigt, bei Bekannt werden von Umständen auch nach Vertragsunterzeichnung die Produktion und Auslieferung zu verweigern, sofern die Rechte an Software, Bilder, Daten, Logos, Videos, Film, Musik, etc., in Zweifel stehen. In diesem Falle ist der Unterzeichnende zu keinerlei Ansprüchen gegenüber der „medienagentur kraus e.K.“ berechtigt. Für die Verletzung etwaiger Dritter ist allein der Kunde im vollen Umfang haftbar.
Für den Fall einer Inanspruchnahme der „medienagentur kraus“ wegen Verletzung solcher Rechte Dritter, verpflichtet sich der Kunde die „medienagentur kraus“ in vollem Umfang von derartigen Absprüchen Dritter freizustellen und der „medienagentur kraus“ sämtliche Kosten einer Rechtsverteidigung zu erstatten. Rechte Dritter im Sinne dieser Vereinbarung sind auch solche Rechte, deren Wahrnehmung Verwertungsgesellschaften, wie z.B. der GEMA, übertragen sind.
Diese Gewährleistungs- und Freistellungserklärung gilt auch für sämtliche künftigen zwischen der „medienagentur kraus“ und dem Kunden abgeschlossenen Vereinbarungen und Herstellungsaufträge, selbst wenn nicht in jedem Einzelfall auf sie verwiesen oder sie diesen Herstellungsaufträgen beigefügt wird.
7.4 Bei individuell produzierten Contents (Hörspiele, szenische Lesungen, maßgeschneidete audiophile Inszenierungen usw.) besitzt die „medienagentur kraus“ alle Nutzungs- und Lizenzrechte (Copyright). Eine zeitlich begrenzte Weitergabe dieser Rechte ist möglich und wird individuell mit dem jeweiligen Auftraggeber/Kunde schriftlich festgelegt. Bei dieser Lizenzvereinbarung handelt es sich um die Vergabe von Nutzungsrechten an „Geistigem Eigentum“. D.h. der Kunde der „medienagentur kraus“ erwirbt mit der Lizenz ein Nutzungsrecht an dem geistigen Eigentum (Hörspiele, szenische Lesungen, maßgeschneidete audiophile Inszenierungen usw.) aber nicht das geistige Eigentum selbst, welches immer beim Urheber verbleibt.
Grundsätzlich gibt es bei geistigem Eigentum 2 Vertragsmodelle:
a) der Buy-Out (kompletter Kauf aller Nutzungsrechte ohne Einschränkungen sachlicher, zeitlicher, räumlicher Art)
b) die Lizenzvereinbarung für spezifizierte Nutzungsarten
Das Vertragsmodell muß vor dem Projektbeginn schriftlich festgelegt sein.
7.4 Der Kunde hat die Pflicht selber zu überprüfen, ob er GEMA-pflichtig ist oder nicht. Der Kunde ist verpflichtet dies gegebenfalls der „medienagentur kraus“ mitzuteilen.
8. Anwendbares Recht / Gerichtsstand / Teilnichtigkeit
8.1 Für diese Geschäftsbedingungen und gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Verkäufer und Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
8.2 Soweit der Käufer Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist München bzw. das hieraus resultierende zuständige Amts- bzw. Landgericht ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
8.3 Sollten diese AGBs oder einzelne Absätze derselben, ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll im Wege der Anpassung eine andere angemessene Regelung gelten, die wirtschaftlich dem am nächsten kommt, was die Vertragsparteien gewollt haben oder gewollt haben würden, wenn sie die Unwirksamkeit der Regelung bedacht hätten.
9. Auftragsstornierung
9.1. Ist die Prägung, Bedruckung, Gravur, Doming, Aufbringung von Aufklebern oder eine sonstige Leistung Gegenstand des Vertrags, die zu einem kundenspezifischen Produkt führt, und kündigt der Kunde den Vertrag, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 20% der Vertragssumme zu verlangen, wenn die Kündigung uns vor Erstellung des Korrekturabzugs zugegangen ist. Ist der Zugang der Kündigung nach der Erstellung des Korrekturabzugs, aber vor Erzeugung der Druck-, Präge-, Doming-, Gravur-, Schablonen, Druckdatei-, Produktform oder Aufklebervorlage erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 40 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der Erzeugung der Druck-, Präge-, Doming-, Gravur-, Schablonen, Druckdatei-, Produktform oder Aufklebervorlage, aber vor der Erstellung der Produkte erfolgt, sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 55 % der Vertragssumme zu verlangen. Ist der Zugang der Kündigung nach der Erstellung der Produkte erfolgt, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 100 % der Vertragssumme zu verlangen.
9.2. Wir sind berechtigt, nach unserer Wahl statt den Pauschalen gemäß der voranstehenden Ziffer den Ersatz der tatsächlich entstandenen Aufwendungen zu verlangen.
9.3. Ist die Prägung, Bedruckung von Produkten oder eine sonstige kundenspezifische Leistung nicht Teil des Vertrags und kündigt der Kunde den Vertrag, so sind wir berechtigt, ohne weiteren Nachweis der bislang entstandenen Aufwendungen eine Zahlung bis zu 20 % der Vertragssumme zu verlangen.
10. EG-Einfuhrumsatzsteuer
10.1 Soweit der Kunde seinen Sitz außerhalb Deutschlands hat, ist er zur Einhaltung bezüglich der Regelung der Einfuhrumsatzsteuer der Europäischen Union verpflichtet. Hierzu gehört insbesondere die Bekanntgabe der Umsatzsteueridentifikationsnummer an medienagentur kraus e.k. ohne gesonderte Anfrage. Der Kunde ist verpflichtet, auf Anfrage die notwendigen Auskünfte hinsichtlich seiner Eigenschaft als Unternehmer, hinsichtlich der Verwendung und des Transports der gelieferten Waren sowie hinsichtlich der statistischen Meldepflicht an medienagentur kraus e.k. zu erteilen.
10.2 Der Kunde ist verpflichtet, jeglichen Aufwand – insbesondere eine Bearbeitungsgebühr – der bei der medienagentur kraus e.k. aus mangelhaften bzw. fehlerhaften Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer entsteht, zu ersetzen.
10.3 Jegliche Haftung von der medienagentur kraus e.k. aus den Folgen der Angaben des Kunden zur Einfuhrumsatzsteuer bzw. den relevanten Daten hierzu ist ausgeschlossen, soweit von Seiten der medienagentur kraus e.k. nicht Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit vorliegt.
11. Allgemeine Bestimmungen
11.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.
11.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand bei Kunden im Sinne von §24 AGBG ist München. medienagentur kraus e.k. ist jedoch berechtigt, den Kunden an jedem anderen gesetzlichen Gerichtsstand zu verklagen.
11.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Wiener UN-Abkommen (UNCITRAL) über den internationalen Warenverkehr ist ausgeschlossen.
11.4 Die Auftragsabwicklung erfolgt innerhalb der medienagentur kraus e.k. mit Hilfe automatischer Datenverarbeitung. Der Kunde erteilt hiermit seine ausdrückliche Zustimmung zur Verarbeitung der medienagentur kraus e.k. im Rahmen vertraglicher Beziehungen bekanntgewordenen und zur Auftragsabwicklung notwendigen Daten. Der Kunde ist auch damit einverstanden, dass medienagentur kraus e.k. die aus der Geschäftsbeziehung mit ihm erhaltenen Daten im Sinne des Datenschutzgesetzes für geschäftliche Zwecke von medienagentur kraus e.k. auch innerhalb der medienagentur kraus e.k. verwendet.
11.5 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden oder dieser Vertragstext eine Regelungslücke enthalten, so werden die Vertragsparteien die unwirksame oder unvollständige Bestimmung durch angemessene Regelungen ersetzen oder ergänzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der gewollten Regelung weitestgehend entsprechen. Die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen bleibt davon unberührt.